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EU-Grundrechtecharta: zehn Jahre Rechtsverbindlichkeit

Ministerium der Justiz
Julkaisuajankohta 12.11.2019 11.02
Mitteilung
Der Tag, mit dem die Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf Grundlage des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ihre Rechtsverbindlichkeit erhalten hat, jährt sich in diesem Jahr zum zehnten Mal.
Foto: Staatskanzlei

Der Tag, mit dem die Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf Grundlage des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ihre Rechtsverbindlichkeit erhalten hat, jährt sich in diesem Jahr zum zehnten Mal.

Aus diesem Anlass richteten der finnische Vorsitz im Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte eine gemeinsame Konferenz aus, um zu erörtern, wie die Umsetzung der Grundrechtecharta und das Bewusstsein für diese gestärkt werden kann, um sie tiefer im Alltag der Menschen zu verankern.

„Nationale Behörden spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Rechte der Charta im Alltag der Menschen zur Realität werden zu lassen. Dabei müssen wir den Staatsapparat in seiner Gesamtheit sehen: die Legislative, die Verwaltung und auch die Gerichtshöfe. Die jüngsten Schlussfolgerungen des Rates zur Grundrechtecharta, angenommen im Oktober durch den Rat ‚Justiz und Inneres‘, stellen ein wichtiges Instrument für die weitere Umsetzung der Charta sowohl auf der Ebene des Rates als auch in den Mitgliedstaaten dar.“

Anna-Maja Henriksson, finnische Ministerin der Justiz

Hochrangige Veranstaltung, 12.11.2019: Making the EU Charter of Fundamental Rights a reality for all

EU2019FI-Hintergrund: Stärkung der Grundrechte in der EU
 

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