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Stärkungsmaßnahmen für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte auf Konferenz erörtert

Ministerium der JustizStaatskanzlei
Julkaisuajankohta 11.9.2019 17.23 | Auf Deutsch veröffentlicht am 30.9.2019 um 15.36 Uhr
Mitteilung

Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sind die Basis für unsere Gesellschaft und die europäische Zusammenarbeit. Deren Wahrung kann allerdings nicht als Selbstverständlichkeit gesehen werden. Auf einer Konferenz, die am 10. und 11. September 2019 in Helsinki stattfand, wurde darüber diskutiert, wie die Resilienz unserer Gesellschaft in einer sich ändernden Welt gesichert werden kann.

„Die gemeinsamen europäischen Werte sind heute wichtiger denn je, weil auch die europäische Zusammenarbeit heute gefragter ist denn je“, sagte Justizministerin Anna-Maja Henriksson in ihrer Eröffnungsrede.

„Im gemeinsamen Wertefundament der Mitgliedstaaten liegt die Stärke der EU. Das ist etwas, was uns verbindet – und nicht teilt“, betonte Europaministerin Tytti Tuppurainen in ihrer Rede.

Finnischer Vorsitz betont konsequent Stärkung der gemeinsamen Werte und der Rechtsstaatlichkeit

An der Konferenz in der Finlandia-Halle nahmen ungefähr 350 Menschen teil. Sie suchten in Diskussionen unter anderem Antworten auf folgende Fragen: Wie wirkt sich Desinformation auf die Funktionsfähigkeit der Demokratie aus? Über welche Instrumente zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit verfügt die EU? Wie können wir eine inklusive Gesellschaft schaffen, in der alle Mitglieder Gehör finden?

Finnland betont diese Themen konsequent während seines Vorsitzes, da die Stärkung der gemeinsamen Werte und der Rechtsstaatlichkeit zu den Prioritäten des Vorsitzes zählt. Europaministerin Tuppurainen und Justizministerin Henriksson stellen die Resultate der Konferenz ihren Ministerkolleginnen und -kollegen in den Räten „Allgemeine Angelegenheiten“ sowie „Justiz und Inneres“ vor.

Schlussfolgerungen des Vorsitzes

  1. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sind wichtige Bausteine unserer Gesellschaft und bilden das Fundament unseres europäischen Projekts. Sie sind in unseren konstitutionellen Traditionen, den EU-Verträgen, der EU-Grundrechtecharta und auch in internationalen Verpflichtungen verankert und sollten Dinge sein, die uns verbinden. Allerdings sollten diese Werte und Prinzipien in unsere sich ständig ändernden politischen und gesellschaftlichen Landschaft nicht als selbstverständlich betrachtet werden.
  2. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte haben einen hohen symbolischen Wert und sind auch von praktischer Wichtigkeit. Sie kommen in legislativen Normen zum Ausdruck und sind für das ordnungsgemäße Funktionieren unserer Gesellschaft und Politik in der Europäischen Union unerlässlich. Der Respekt für diese Werte und Prinzipien stärkt die Glaubwürdigkeit und Einigkeit der Union sowie das Vertrauen zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und wirkt sich direkt auf das Handlungsumfeld von Unternehmen und den Alltag der Bürgerinnen und Bürger aus. Darüber hinaus bilden diese drei Werte und Prinzipien die Grundvoraussetzung für eine gesunde öffentliche Finanzlage. Sie sind auch die feste Grundlage unserer Resilienz. Defizite in diesem Bereich machen unsere Gesellschaft und die Union sowohl intern als auch extern verwundbarer.
  3. Demokratie birgt das Recht für jede und jeden einzelnen, anhand freier und fairer Wahlen an der grundlegenden Entwicklung unserer Gesellschaft teilzunehmen und diese zu beeinflussen. Ohne die aktive Teilnahme an Wahlen und funktionierenden Beteiligungsmechanismen kann die Essenz der Demokratie verloren gehen. Sie wird von Gefahren wie Desinformation herausgefordert, die von der technologischen Entwicklung noch gefördert wird. Wir müssen Desinformation durch den Aufbau demokratischer Resilienz, dem Schutz demokratischer Institutionen, Bildung und einer diversen Medienlandschaft sowie einem sicheren Zugang zu objektiver und zuverlässiger Information für jede und jeden entgegentreten. Die Bekämpfung von Desinformation darf die Freiheiten und Rechter der Bürgerinnen und Bürger nicht gefährden.
  4. Rechtsstaatlichkeit ist der Grundstein einer jeden demokratischen Gesellschaft. Ein funktionierendes System der gegenseitigen Kontrolle hält das Prinzip der Gewaltenteilung aufrecht, gewährleistet Rechenschaftspflicht und stärkt die Resilienz. Die Prinzipien von Legalität, Rechtssicherheit, das Willkürverbot der Exekutive sowie die richterliche Unabhängigkeit, Unparteilichkeit sowie Gleichheit vor dem Gesetz müssen respektiert werden, um das Vertrauen in öffentliche Institutionen aufrechtzuerhalten. Die Rolle nationaler und europäischer Gerichtshöfe ist für effektiven gerichtlichen Rechtsschutz unerlässlich.
  5. Grundrechte sind universell und unveräußerlich. Sie kann es nur in einer demokratischen Gesellschaft geben, in der Rechtsstaatlichkeit herrscht. Durch die Förderung und Sicherung gleicher Rechte und des Rechts auf demokratische Teilhabe für alle können wir eine inklusive und resiliente Gesellschaft erreichen, in der jeder Stimme Gehör geschenkt wird. Die Teilnahme von Jugendlichen im öffentlichen Leben verdient besondere Aufmerksamkeit. Bei der Entwicklung neuartiger Instrumente zur Stärkung der Teilnahme und Anhörung – darunter Online-Plattformen – ist Barrierefreiheit von äußerster Wichtigkeit. Die EU-Grundrechtecharta bildet den Kern des Grundrechtsschutzes in der EU. Im Jahr 2019 feiert die Charta ihr 10-jähriges Jubiläum als rechtlich bindendes Instrument. Es gibt allerdings noch mehr zu tun, um ihre Umsetzung, vor allem auf nationaler Ebene, voranzutreiben.
  6. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sind miteinander verknüpft, voneinander abhängig und ergänzen einander. Sie können nur gemeinsam existieren. Und sollen auf horizontale, integrierte und umfassende Weise gefördert werden. Verschiedene Instrumente sollen zur Vorbeugung möglicher Defizite sowie zur Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen weiterentwickelt werden. Ein proaktiver und interdisziplinärer Ansatz, der auf objektiven und verifizierbaren Daten beruht, ist vonnöten. Um diese Werte und Prinzipien sichtbarer zu machen und die Rechenschaftspflicht zu schärfen, müssen wir Transparenz und den Zugang zu Information sicherstellen. Kommunikation soll offen, aktiv und klar sein.
  7. Die Bemühungen der Mitgliedstaaten und derer Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie der Institutionen und Agenturen der Europäischen Union, insbesondere der EU-Grundrechtsagentur, sind von zentraler Bedeutung. Die Arbeit und Zusammenarbeit nationaler und europäischer Gerichtshöfe darf nicht unterminiert werden. Nationale Menschenrechtsorganisationen, Behörden für Gleichstellung, Ombudsmänner, Berufs- und andere Netzwerke, die Zivilgesellschaft, akademische Kreise, Bürgerinnen und Bürger sowie Medien spielen ebenfalls eine zentrale Rolle. Sie sollen enger miteingebunden werden, um eine Werteunion für alle zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit mit regionalen und internationalen Organisationen, wie dem Europarat, der OSZE und mit den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen, sollen gestärkt werden, um weitere Synergien zu schaffen.
  8. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie ihrer Freiheit und der Bau eines klimaneutralen, grünen, fairen und sozialen Europas gehören zu den Prioritäten der strategischen Agenda für 2019–2024. Darin werden Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte betont. Wenn wir unsere gemeinsamen Werte stärken, schützen wir damit das Fundament unserer Gesellschaft und der europäischen Integration – Frieden, Sicherheit, Stabilität und Wohlstand. Gleichzeitig leisten wir einen Beitrag zu einer resilienteren und nachhaltigeren Union für die jetzige und zukünftige Generationen und stellen sicher, dass niemand stehen gelassen wird.

Weitere Informationen

Malin Brännkärr, Staatssekretärin der Justizministerin, Tel.: +358 40 534 7727, malin.brannkarr(a)om.fi
Kaisa Tiusanen, Ministerialrätin, Justizministerium, Tel.: +358 295 150 169, kaisa.tiusanen(a)om.fi
Matti Niemi, pers. Referent d. Europaministerin, Tel.: +358 45 679 1717, matti.niemi(a)vnk.fi
Henriikka Leppo, EU-Fachreferentin, Staatskanzlei, Tel.: +358 295 160 023, henriikka.leppo(a)vnk.fi

Anna-Maja Henriksson Tytti Tuppurainen
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